Wohnungslüftung
Notwendigkeit, Außenluftbedarf und Realisierung


Ehrenfried Heinz
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Notwendigkeit der Wohnungslüftung

Alle von Menschen genutzten Innenräume müssen ausreichend gelüftet werden. Unter Lüftung versteht man den Austausch von angereicherter, "verbrauchter" Raum-(Ab-)Luft gegen "frische" Außenluft ("Luftwechsel"). Speziell an die Wohnungslüftung werden dabei die nachfolgenden Anforderungen gestellt:

Sicherung von raumlufthygienischen Erfordernissen

Unter der Voraussetzung einer minimierten inneren Schadstoffemission sind zu gewährleisten:
  • die Verdünnung des CO2-Gehaltes der Raumluft auf einen maximal zulässigen Wert von (0,10 bis 0,15) Vol-%;
  • der ausreichende Abtransport der unvermeidbar emittierenden Schadstoffe bis auf zugelassene unbedenkliche Werte;
  • die Entfernung von Geruchsstoffen;
  • die Minderung des Gehaltes der Raumluft an Staub, Pollen und Sporen.
Schutz des Gebäudes vor Schäden infolge Kondenswasserbildung

Die Haupt-Feuchtigkeitsquellen in der Wohnung sind die Koch-, Back- und Bratvorgänge in der Küche; alle Feuchtreinigungsprozesse, Wannen- und Duschbäder in den Bad-/WC-Räumen, freie Wasserflächen (z.B. Aquarien) und Zimmerpflanzen in allen anderen Räumen sowie der Mensch selbst. In einem auf 100 m² Grundfläche untergebrachten Dreipersonen-Haushalt
werden ohne Berücksichtigung des Wäschetrocknens in der Wohnung im Jahres-Durchschnitt täglich bis zu 12 Liter Wasser an die Raumluft abgegeben.

Nur ein Teil dieses Wassers wird über die Lüftung direkt abtransportiert. Der Rest wird zunächst in der Umfassungskonstruktion und in den Einrichtungsgegenständen gespeichert, um später ebenfalls (indirekt) abgeführt zu werden. Für den direkten und indirekten Abtransport muß genügend Raumluft gegen nachströmende Außenluft ausgetauscht werden.

Bei unzureichender Lüftung, kann - vorzugsweise in unterbeheizten Räumen - die Raumluftfeuchtigkeit bis auf Werte ansteigen, die in der Heizzeit zur Kondensation an weniger gut gedämmten inneren Oberflächen und damit zu Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbildung bis hin zu Schäden an der Baukonstruktion führt.

Sicherung des Verbrennungsluftbedarfs von raumluftabhängigen Feuerstätten

Verbrennungsluft ist in all den Gebäuden, in denen Heizwärme oder Warmwasser in raumluftabhängigen Feuerstätten (Öfen, Kamine, Kessel und Wasser-Durchlauferhitzer) erzeugt wird, zur Sicherung einer vollständigen Verbrennung zuzuführen. Gelangt der benötigte Luftvolumenstrom nicht in ausreichender Menge in den Aufstellungsraum der Feuerstätte, kann es zu unzulässig hohen Schadstoff-Konzentrationen und infolgedessen zu Gefährdungen kommen.


Außenluftbedarf für die Wohnungslüftung

Der Außenluftbedarf von Wohnungen wird bestimmt von den vorgenannten Anforderungen. Um diese erfüllen zu können, müßte die bzw. Raumluft in definierten Zeitabständen raum- bzw. belastungsabhängig gegen unbelastete Außenluft ausgetauscht oder gewechselt werden. Für diesen "Luftwechsel" schreiben die Regeln der Technik Durchschnittswerte vor. Damit können in normal belasteten Wohnungen die Anforderungen bei minimalem Energieverbrauch problemlos erfüllt werden. Bedingung ist, daß die dafür erforderlichen Außenluftraten im Jahresdurchschnitt nicht wesentlich über- oder unterschritten werden. Im Realisierungsfalle wären damit die Voraussetzungen für eine "kontrollierte" Lüftung erfüllt.

Die in Deutschland empfohlenen durchschnittlichen Werte für den Luftvolumenstrom sind in DIN 18017-3 und DIN 1946-6 geregelt. In der Tabelle 1 sind die planmäßigen Luftvolumenströme nach DIN 1946-6 (gegenüber dieser erweitert um die Luftwechselzahlen), abhängig von der Wohnungsgröße und/oder der geplanten Personen-Belegung zusammengestellt.

Zusammengefaßt gilt folgende Faustregel:

Die Anforderungen an die Lüftung von normal belegten und belasteten Wohnungen können als erfüllt gelten, wenn im Jahresdurchschnitt
  • eine ständige Grundlüftung entsprechend einem durchschnittlichen Luftwechsel von 0,4/h bis 0,5/h realisiert und

  • eine zeitweilige Bedarfslüftung entsprechend einem Luftwechsel von 0,8/h möglich ist und bei höherer Belastung im Küche- und/oder Sanitärbereich auch in Anspruch genommen wird.
Die in der Tabelle 1 angegebenen "planmäßigen Außenluftvolumenströme" entsprechen in der Spalte "freie Lüftung" der sogenannten ständigen Grundlüftung und in der Spalte "maschinelle Lüftung" der zeitweiligen Bedarfslüftung.

Nach DIN 1946-6 sind die erforderlichen Mindest-Außenluftvolumenströme von Wohnungsgröße, Schadstoff- und Feuchtelast und von der Belegung abhängig. In großen, gering belegten Wohnungen wird im allgemeinen die Grundlüftung als ständige Lüftung ausreichen. In dichter belegten und kleineren Wohnungen wird die Grundlüftung während der Belegungszeit auf einen größeren Wert (Bedarfslüftung) erhöht werden müssen, um die vorgenannten Anforderungen erfüllen zu können.

Bei der freien Lüftung muß die Bedarfslüftung durch Öffnen der Fenster und/oder vorhandener Außenwand-Luftdurchlässe gesichert werden.

Tabelle 1:
Planmäßige Außenluftvolumenströme und Luftwechsel für die Wohnungsgruppen
ohne Berücksichtigung fensterloser Räume (Küche, Bad-/WC-Raum)
nach DIN 1946-6

Wohnungs-
gruppe
Wohnungs-
größe1)
Geplante
Belegung
Planmäße Außenluft-Volumenströme
mit zugehörigem Luftwechsel2) [1/h]
freie Lüftung maschinelle Lüftung
  Personen m³/h 1/h m³/h 1/h
I <= 50 bis 2 60 >= 0,45 60 >= 0,45
II > 50
<= 80
bis 4 90 <= 0,7
> 0,45
120 <= 0,9
> 0,6
III > 80 bis 6 120 <= 0,6 180 <= 0,85

1)
2)
Wohnfläche innerhalb der Gebäudehülle
aus den Volumenströmen und der Wohnungsgröße für 2,5 bis 2,6 m Raumhöhe überschläglich ermittelt


Realisierung der Wohnungslüftung

Für die Erfüllung der Lüftungsaufgaben können die Systeme der freien und der erzwungenen Lüftung genutzt werden.

Obwohl die freie Lüftung in Deutschlands Wohnungen und Familienhäusern das am weitesten verbreitete Lüftungssystem ist, erfüllt sie wegen ihrer kaum beeinflußbaren Abhängigkeit von meteorologischen Einflußfaktoren und infolge der immer dichter werdenden Gebäudehülle die gestellten Anforderungen nach definierter Außenluftzuführung ("kontrollierte" Lüftung) bei minimalem Energieverbrauch nicht oder nur äußerst unzureichend.
Mit Abluftanlagen (Entlüftung) ist dann eine hinreichend gute Lüftung möglich, wenn bei dichter Gebäudehülle das Nachströmen von Außenluft weitgehend zugfrei über Außenwand-Luftdurchlässe mit oberer Volumenstrombegrenzung nach DIN 1946-6 gewährleistet wird.

Mit Zu- und Abluftanlagen (Be- und Entlüftung), vorzugsweise mit Wärmerückgewinnung, ist eine allen lüftungstechnischen und energetischen Anforderungen gerecht werdende ("kontrollierte") Lüftung möglich, wenn die Gebäudehülle luftdicht gemäß WSchV‘95 ausgeführt wird.


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Lüftungsarten

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