Preisgarantie bei Strom und Gas

Mehrere Anbieter verfügen über Tarife mit einer Preisgarantie. Inzwischen stellen auch immer mehr Grundversorger Wahltarife mit einer solchen vor.

Was heißt Preisgarantie?

Im Bereich der Energieversorgung bedeutet der Begriff "Preisgarantie" nicht wie im Elektro- und Unterhaltungsgerätehandel, dass ein nachgewiesener Marktpreis eines Mitbewerbers nachträglich unterboten wird. Eine Preisgarantie bedeutet, dass der Preis pro Kilowattstunde während des vereinbarten Zeitraums unverändert bleibt. Einige Anbieter bieten ihren Kunden eine Preisgarantie von drei Jahren, wobei sie ihnen jeweils nach Ablauf eines Jahres ein Kündigungsrecht einräumen.
Eine Preisgarantie ist sowohl an eine Verbrauchsstelle als auch an eine Person gebunden; bei einem Umzug besteht ein Sonderkündigungsrecht, der Vertrag kann bei den meisten Anbietern nicht auf die neue Wohnung übertragen werden, so dass dort nur der Vertragsabschluss zu den beim Einzug gültigen Konditionen möglich ist.

Für die Preisgarantie ist so gut wie immer zu Beginn der Vertragslaufzeit ein Zuschlag zum Tarif der Grundversorgung oder des günstigsten Angebotes des Versorgers zu zahlen. Dieser stellt eine Art Versicherungsprämie gegen Preissteigerungen dar. Der Kunde erwartet, dass er nach der ersten auf seinen Vertragsabschluss folgenden Preiserhöhung einen finanziellen Vorteil durch seinen Tarif mit der Preisgarantie besitzt, diese Erwartung wird in der Regel erfüllt.
Wichtig ist, dass eine Preisgarantie keine Einbahnstraße ist; der Kunde profitiert bei Abschluss eines entsprechenden Tarifes nicht von Preissenkungen.

Preisgarantie bei Strom

Da der Strompreis regelmäßig steigt, ist der Abschluss eines Vertrages mit einer Preisgarantie zu empfehlen. Einige wenige Prognosen gehen zwar von einer möglichen Senkung des Strompreises im folgenden Jahr aus, das wäre dann die erste Senkung seit zehn Jahren.

Preisgarantie bei Gas

Bei Gas ist die Sache komplizierter, da Gaspreise nicht zuletzt wegen der Bindung an den Ölpreis regelmäßig in beide Richtungen schwanken. Kunden, welche während der Hochpreisphase einen scheinbar günstigen Tarif mit einer langjährigen Preisbindung abgeschlossen haben, ärgern sich jetzt, da sie nicht von den starken Preissenkungen profitieren. Da der Energieversorger wegen der vereinbarten Preisgarantie ebenfalls langfristige Lieferverträge zu Fixpreisen eingegangen sind, können sie die Preise nicht einseitig senken.
Bei Gas gemäß der Erfahrungswerte der letzten Jahre die Vereinbarung einer Preisgarantie eher nicht zu empfehlen.