Abwasser
Die mit Abstand meisten Gebäude in Deutschland sind an die Kanalisation angeschlossen. Für das Abwasser werden Gebühren fällig, wobei zumeist der Frischwasserverbrauch als Maßstab für die zu berechnende Menge herangezogen wird.
Die Verbrauchsmessung
Ein gesonderter Abwasserzähler ist unüblich, so dass sich die zu bezahlende Menge nach dem Verbrauch von Frischwasser richtet. Bei dieser Methode der Berechnung wird davon ausgegangen, dass sich der nicht in das Abwasser gelangende Anteil des Frischwassers mit der Menge des Regenwassers, welches in die Kanalisation fließt, in etwa ausgleicht. Der nicht abfließende Anteil beim Trinkwasser besteht aus der als Getränk oder für Speisen verwendeten Menge ebenso wie aus dem Wasser, mit welchem Pflanzen gegossen werden.
Behandlung von Abwasser
Abwasser ist verunreinigt. Es ist mit Fäkalien, Schmutz und Reinigungsmitteln durchsetzt und müssen aufwändig behandelt werden. Der aus dem Regenwasser stammende Anteil ist oft mit Giftstoffen aus dem Boden durchsetzt.
Der Gartenzähler
Gartenbesitzer benutzen einen großen Anteil ihres Frischwassers für die Berieselung des Gartens. In den meisten Gemeinden besteht auf Antrag die Möglichkeit, einen Gartenzähler einzubauen und auf diese Weise für das im Garten verwendete Frischwasser keine Abwassergebühr zahlen zu müssen. Der entsprechende Antrag ist immer bei der Gemeindeverwaltung zu stellen, auch wenn der örtliche Energieversorger die Abrechnung vornimmt. Dieser handelt beim Abwasser immer im Auftrag der Kommune.
In mehreren Gemeinden, die keinen Gartenzähler akzeptiert hatten, klagten Grundstückseigentümer erfolgreich gegen die Ablehnung. Einige der entsprechenden Urteile lassen vermuten, dass langfristig der Einbau getrennter Abwasserzähler üblich wird. Damit wird die Abrechnung gerechter, für Haushalte ohne Garten in regenreichen Gebieten aber möglicherweise kostspieliger, da bei ihnen die Regenmenge größer als der Anteil des nicht abfließenden Frischwassers ist.
Wenn kein Anschluss an die Kanalisation besteht
In Deutschland besteht die Pflicht, sich an das Kanalnetz anschließen zu lassen. Die meisten Gemeinden haben ihr Gemeindegebiet vollständig mit dieser verbunden; lediglich einige Häuser in Einzellage am Stadtrand haben gelegentlich keinen Anschluss an das Kanalsystem. In diesem Fall kann das Abwasser in einer Senkgrube gesammelt und abtransportiert werden. Die weitere Möglichkeit besteht im Betreiben einer eigenen Kleinkläranlage.
Zum Weiterlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abwasser
http://bundesrecht.juris.de/abwag/